Montag, den 22. April 2024
„Es muss hygienisch sein – und auch finanzierbar.“
Einheitliche, CI-gerechte Berufskleidung ist heute in den Pflegeeinrichtungen wichtig. Viele wollen durch Einbeziehung externer Dienstleister zudem ein gutes Hygienekonzept sicherstellen und ihre Mitarbeiter entlasten. Bleibt das Thema Kosten, die sich auf das Budget niederschlagen. Welche Rolle spielt hier die Pflegesatzvereinbarung*?
Die 2019 gegründete newcare Unternehmensgruppe ist ein moderner Pflegeanbieter mit rund 3.000 Beschäftigten, 3.400 Pflegeplätzen und aktuell 36 Standorten. Im Rahmen eines Marken-Relaunchs entschlossen sich die Betreiber, einen komplett neuen Look zu präsentieren. Dazu gehörten auch optische Veränderungen – und damit die einheitliche Berufskleidung der Teams. Dazu arbeitet newcare mit einem externen textilen Dienstleister, der DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH, zusammen. Diese übernimmt die Ausstattung mit Berufskleidung und deren Pflege. Doch wie sind die Kosten geregelt? Im Gespräch mit Mathias Cramer, Controller newcare Holding.
Herr Cramer, zunächst einmal – was sind für newcare die Gründe, mit einem textilen Mietdienstleister zusammenzuarbeiten?
Wir wollten den Prozess rund um die Kleidung und deren Organisation optimieren. Im Fokus stand der einheitliche und dazu hygienische Auftritt der bei uns beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zudem wollten wir diese entlasten – die Reinigung und Aufbereitung der Kleidung übernimmt komplett der Dienstleister. Auch haben wir im Leasing keine Kapitalbindung – wir müssen die Arbeitskleidung nicht selbst kaufen. Ich sehe also für die Zusammenarbeit mit einem textilen Dienstleister, wie der DBL, viele Vorteile: gesicherte Hygiene, Service, Organisation, Entlastung. Dadurch entstehen natürlich Kosten, die sich in unserem Gesamtbudget niederschlagen und es muss über die Pflegekassen refinanzierbar sein.
Warum ist es für die Pflegeeinrichtungen mitunter schwierig, mit dem Kostenträger die Kostensätze für Arbeitskleidung zu verhandeln?
Wir sind ein bundesweiter privater Pflegeanbieter – und hier macht sich der Föderalismus in Deutschland auch beim Thema Pflegesatzverhandlung bemerkbar. Sprich die Kostenübernahme ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Für uns gilt es, sämtliche Kosten nachweislich darzustellen – diese werden dann im Pflegesatz abgebildet. In manchen Bundesländern wird die Berufskleidung beim Kostennachweis vollständig im Wirtschaftsbedarf ausgewiesen. In Kalkulationen anderer Bundesländer hingegen ist diese Position in den übrigen Sachkosten mit enthalten. In anderen Bundesländern wiederum wird Dienstkleidung gar nicht berücksichtigt. Das macht Verhandlungen zuweilen schwierig.
Wo liegen Herausforderungen?
Sukzessive wird die geleaste Kleidung jetzt in all unseren Pflegeinstitutionen eingeführt – und entsprechend können wir künftig die dafür aufgebrachten Rechnungen für diese Dienstleistung sehr klar und einheitlich nachweisen. Dann bleibt abzuwarten, welche Kosten konkret von den Kostenträgern übernommen werden, entweder die gesamte Summe, die Hälfte oder weniger. Hier kommt es, wie erwähnt, zum einen auf die Sicht der Kostenträger und zum anderen auf länderspezifische Kalkulationen an. Steigende Personal- und Energiekosten haben Auswirkungen auf die gesamte Pflegebranche – somit sind wir als Betreiber natürlich an einer hohen Refinanzierungsquote interessiert und freuen uns über eine entsprechende Kostenbeteiligung an der Berufsbekleidung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Was sind aus Ihrer Sicht gute Argumente dafür, dass für Berufskleidung Kosten übernommen werden?
Die professionelle Sicherstellung der Hygiene ist das zentrale Argument, um mit textilen Mietdienstleistern wie der DBL zusammenzuarbeiten. Das sollte auch die Kostenträger überzeugen. Die Krankenkassen wissen, dass insbesondere nach der Pandemie die Menschen beim Thema Hygiene sensibler geworden sind. Mit Keimen kontaminierte Arbeitskleidung sollte von den Pflegekräften weder in der Freizeit oder auf dem Weg nach Hause getragen, noch in der heimischen Wäsche gewaschen werden. Es geht bei der Ausstattung mit unserer neuen Kleidung bei newcare nicht nur um das gute, einheitliche Erscheinungsbild, sondern auch um die gesicherte Hygiene. Das denke ich, sind gute Argumente für eine Vereinbarung mit den Kostenträgern.
Herr Cramer, vielen Dank für das Gespräch.
*In einer Pflegesatzvereinbarung (Vereinbarungen) werden Art, Höhe und Laufzeit der Pflegesätze zwischen dem Träger des Pflegeheims und den Leistungsträgern (Pflegekassen und Träger der Sozialhilfe) vereinbart.