Veredelung von Schutzkleidung? Aber bitte richtig!

Schutzkleidung mit dem Firmenlogo zu veredeln ist grundsätzlich möglich. Worauf es bei der „Veredelung von Schutzkleidung“ ankommt, verrät DBL-Experte Jan Kuntze, Geschäftsführer des DBL-Vertragswerks Kuntze & Burgheim Textilpflege GmbH.


Herr Kuntze, welche Möglichkeiten gibt es, z.B. Sicherheitskleidung mit dem Firmenlogo zu veredeln?  

Grundsätzlich stehen alle Veredelungstechniken, wie wir sie im Mietservice im Bereich der Berufsbekleidung anwenden, auch für die Veredelung von Schutzkleidung zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise Stickembleme aber auch Druck- und Patchabzeichen. Abhängig vom Verwendungszweck der jeweiligen PSA kann es allerdings zu Einschränkungen in Ausführung, Format und auch der Farbe kommen. 

Welche Kriterien fließen denn in die Auswahl der geeigneten Möglichkeiten zur Veredelung von Schutzkleidung ein?  

Oberstes Kriterium ist die Sicherheit. Da es sich bei PSA um einen zertifizierten Artikel handelt, darf die Veredelung niemals zum Verlust der Baumusterprüfung und zur Einschränkung der Schutzwirkung führen. Die Veredelung von Schutzkleidung muss sich deshalb in Material, Format und Verarbeitung exakt den Anforderungen der Schutzkleidung anpassen. Hier zählt auch der Kontakt zu den Konfektionären der eingesetzten Kleidung. Denn diese halten meist Angaben zur Ausführung der geeigneten Veredelungsart bereit. 

Welche Eigenschaften müssen Embleme auf der Schutzkleidung für den jeweiligen Einsatzzweck aufweisen? 

Das ist sehr unterschiedlich. Beispiele: Embleme für Hitzeschutzkleidung und Flammschutzbekleidung müssen sowohl in Grundmaterial als auch der Befestigungskomponente schwer entflammbar bzw. schwer schmelzend sein. Bei Schutzkleidung gegen Flüssigmetall, zum Beispiel in der Gießerei, muss zudem eine glatte Oberfläche das Abperlen der Metalltropfen ermöglichen.  

Was ist hinsichtlich der Positionierung der Veredelung auf Chemikalienschutz-, Hitzeschutz- und Warnschutzkleidung zu beachten? 

Bei Chemikalienschutz und auch Regenschutz sollten Embleme auf einer aufgesetzten Tasche oder Taschenpatte aufgebracht werden, um eine Verletzung des schützenden Obermaterials oder der Membrane zu verhindern. Das würde ein Nachimprägnieren oder eine Abdichtung mittels Nahtversiegelungsbändern nach sich ziehen. Spezielle Kriterien gelten auch beim Warnschutz. Hier muss man darauf achten, dass die vorgeschriebene Mindestfläche des hochsichtbaren Oberstoffes von 0,8m² auch in der kleinsten Konfektionsgröße nicht durch abdeckende Embleme unterschritten wird. Und bei Schutzkleidung gegen Flüssigmetall dürfen die Embleme auf der PSA keine nach oben stehenden Kanten aufweisen. Denn diese sind nach dem sogenannten Dachziegelprinzip durch Unterschieben unter Taschenpatten oder Einschieben in Querteilungsnähte abzudecken. Es gibt also je nach Einsatzzweck genaue Vorgaben. 

Es gibt Multinormenkleidung die beispielsweise Hitze-, Chemikalien- und Warnschutz in sich vereinen. Gibt es hier spezielle Veredelungsprodukte, die den Multinormbereich abdecken? 

Natürlich kann auch Multinormbekleidung veredelt werden. Auch hier kommt es darauf an, eine spezifisch auf den jeweiligen Artikel abgestimmte Kombination von Position, Material, Befestigungsart und Format zu finden. Empfehlenswert ist dabei das Stickemblem. Denn es hat die größte Format- und Materialvielfalt und kann auf den meisten Obermaterialien aufgebracht werden. Zudem besitzt es einen großen Gestaltungsspielraum und eine gute Haltbarkeit. Auch kann es in den meisten Fällen wiederverwendet werden. 

Wie wird die Normkonformität bei der Veredelung von Schutzkleidung sichergestellt– wer übernimmt die Verantwortung? 

Ganz wichtig: schon aus haftungsrechtlichen Gründen empfiehlt es sich, die Veredelung immer von einem Fachunternehmen mit entsprechender Erfahrung durchführen zu lassen. Veredelungen mit Logos auf der PSA in Heimarbeit oder durch die Automatenstickerei in der Fußgängerzone könnten hier schnell an ihre Grenzen stoßen… So ist es ratsam, sich beim Konfektionär eine Freigabe für die Veredelung einzuholen oder in der PSA Baumusterprüfung nachzulesen, ob der Artikel eventuell schon für bestimmte Veredelungsarten zertifiziert wurde. Letztendlich übernimmt das Unternehmen, das seinen Mitarbeitern die Schutzkleidung zur Verfügung stellt, die Verantwortung. Wird die Kleidung bei uns im Mietservice geleast, gewährleisten wir den Unternehmen die Normkonformität der veredelten Kleidung – und das auch nach der Wäsche. 

 

Sie haben Fragen zum Thema? Zögern Sie nicht, unsere Experten von der DBL zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne. 


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