Lebensmittelkontrolleure achten verstärkt auf die Hygiene der Berufskleidung

Hygiene in der Lebensmittelindustrie und die Einhaltung der HACCP-Richtlinien sind wesentliche Qualitätsfaktoren. Doch viele Unternehmen fallen bei den Stichproben der Lebensmittelkontrolleure auf. Punkt des Anstoßes: die Personalhygiene. Und damit auch die Hygiene der Berufskleidung.


Vertrauen ist gut, Kontrolle besser – denkt sich der Gesetzgeber. Denn schließlich gibt es HACCP-Richtlinien und klare Hygienevorschriften in den Betrieben. Vor diesem Hintergrund nehmen rund 2.500 Lebensmittelkontrolleure hierzulande die Hygiene in den Betrieben genau ins Visier. Neben den Stichproben zur Produkt- und Prozesshygiene umfassen die Prüfungen insbesondere auch das Thema Hygienemanagement. Und hier stellten die Kontrolleure bei ihren bundesweiten Stichproben in den vergangenen Jahren bei jedem vierten aller untersuchten Betriebe Verstöße fest. Die weitaus größte Zahl der Beanstandungen betraf mit 52 Prozent – wie auch schon in den Vorjahren – die allgemeine Betriebshygiene, gefolgt eben von Mängeln im Hygienemanagement (25 Prozent).  

„Personen in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, müssen ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit halten – und sie müssen dazu geeignete und saubere Arbeitskleidung, ggf. auch Schutzkleidung tragen“, so Anja Tittes, Vorsitzende des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure e.V. (BVLK). Laut der BVLK-Vorsitzenden gehört das Tragen von Hygienekleidung zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen. Doch gerade hier finden die Kontrolleure immer wieder Mängel, werden HACCP-Vorschriften nicht genügend beachtet. 

Denn laut BVLK muss in Bezug auf die wiederverwendbare Hygienekleidung aus textilen Materialien sichergestellt sein, dass jeder eingesetzte Artikel industriell bearbeitet werden kann, waschbar und desinfizierbar ist. Dazu die BVLK-Expertin: „Im täglichen Geschäft heißt das für den Unternehmer: Er muss nachweisen können, dass die Hygienekleidung seiner Mitarbeiter regelmäßig gewechselt, gereinigt und wiederaufbereitet wird. Dazu sollte er auf Verlangen eine entsprechende Dokumentation vorlegen können.“ 

Unterstützung finden die Betriebe zum Thema Hygiene der Berufskleidung bei Mietdienstleistern wie etwa dem DBL-Verbund. Dieser darf momentan als einziger Anbieter im Bereich des textilen Leasings das BVLK-Siegel mit dem Zusatz „Empfohlen vom Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V.“ tragen. Thomas Echelmeyer, DBL GmbH: „In unseren regionalen Vertragswerken wird die Kleidung gemäß den HACCP-Richtlinien aufbereitet und anschließend hygienisch gepflegt wieder in die Lebensmittelbetriebe ausgeliefert." 

Zur Hygiene der Berufskleidung beraten die DBL-Experten im Vorfeld, klären Ansprüche und Bedarf und kleiden individuell nach persönlicher Anprobe ein. Dazu liefern sie Nachweise über die hygienische Unbedenklichkeit der aufbereiteten Textilien. Aus Sicht der Lebensmittelkontrolleure wichtiger Aspekt für die Lebensmittelbetriebe. Denn eine klare Dokumentation des Pflegeverfahrens kann bei Störungen in der Produktion belegen, dass das Unternehmen die beschriebenen Verfahren zum vorgeschriebenen Einsatz der Hygienekleidung eingehalten hat.

 

Sie haben Fragen zum Thema? Zögern Sie nicht, unsere Experten von der DBL zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne. 


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